Diese Unterlagen benötigen Sie zum Abmelden

Sie sitzen bereits seit Stunden bei der Zulassungsstelle und warten darauf, dass Sie endlich aufgerufen werden, damit Sie Ihr Auto abmelden können. Dieses ist nämlich mittlerweile in die Jahre gekommen und Sie möchten es nun verkaufen oder zum Verwerter bringen. Am Schalter werden Sie nun nach der Zulassungsbescheinigung gefragt und stellen fest, dass Sie diese nicht dabei haben. 

Also müssen Sie wieder nach Hause fahren, die Zulassungsbescheinigung holen und sich erneut anstellen. Damit Sie sich dieses ersparen, haben wir Ihnen einmal die Unterlagen zusammengestellt, die Sie für die Abmeldung benötigen.

 

Übrigens: Wenn Sie Ihr altes Auto an die Autoverwertung Heidelberg abgeben möchten, kümmert diese sich auf Wunsch um die unangenehmen Formalitäten. Hierdurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch die Kosten für die Abmeldung. 

Dies sollten Sie unbedingt mitbringen

Möchten Sie Ihr Auto abmelden benötigen Sie 

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • die Nummernschilder
  • den Verwertungsnachweis, wenn Sie das Auto endgültig abmelden und
  • etwas Geld für die Gebühr

Möchten Sie sofort ein neues Auto anmelden benötigen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom neuen Auto, die eVB-Nummer, den Nachweis der letzten HU und die Nummernschilder.

Was passiert beim Abmelden?

Nachdem alle Daten von einem Sachbearbeiter aufgenommen wurden, müssen Sie das Kennzeichen Ihres Autos entwerten. Die Stilllegung wird dann ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. 

 

Auch wenn Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie dieses abmelden. Und dies bereits vor dem Verkauf. Auch wenn das dem zukünftigen Käufer nicht passen wird gilt hier zu beachten, so lange das Auto auf Sie angemeldet ist, haften Sie auch für Unfälle. Dies ist auch besonders wichtig, wenn Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung einen Einzelfahrer-Rabatt erhalten haben. Nehmen Sie also vorab Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft auf um Vertragsstrafen zu vermeiden.

 

Für Sie ist es am besten, wenn der Käufer sich für die Abholung ein Kurzzeitkennzeichen besorgt. Sie können ihm das Auto natürlich auch angemeldet überlassen und gehen damit oben genannte Risiken ein. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug unverzüglich umgemeldet werden. 

Ist die Abmeldung endgültig?

Sie würden das Alte Auto gerne als Andenken behalten oder es später den Kindern vermachen? Wenn Sie über einen geeigneten Stellplatz verfügen ist dies kein Problem. Sie können das Fahrzeug außer Betrieb setzen und können es so für sieben Jahre stehen lassen. Sollte das Fahrzeug noch länger stehen, erfolgt bei einer wieder Inbetriebnahme eine Vollabnahme durch den TÜV oder einer anderen Prüfstelle. Erst nach bestandener Prüfung darf das Auto dann wieder auf die Straßen. 

 

Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Auch hier müssen die Nummernschilder anschließend entwertet werden. Diese können Sie dann auf Wunsch mit nach Hause nehmen und an die Wand hängen.

Also können Sie die Nummernschilder behalten?

Dies ist selbstverständlich möglich. Wechseln Sie auf ein neues Fahrzeug, können Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten. Hierfür müssen Sie allerdings zwischen 10 und 15 Euro bezahlen. Kaufen Sie nicht sofort ein neues Fahrzeug, können Sie sich Ihr Kennzeichen auch für maximal 12 Monate reservieren lassen. Auch dies ist natürlich nicht kostenlos. Lassen Sie keine Reservierung vornehmen, kann jeder sofort wieder auf das Kennzeichen zurückgreifen. 

Kann das Auto online abgemeldet werden?

Ja dies geht. Sie können Ihr Auto auch online beim Kraftfahrt Bundesamt online abmelden. Hierfür müssen Sie allerdings ein paar Voraussetzungen schaffen. Sie benötigen:

  • einen neuen Personalausweis bei dem die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist
  • das entsprechende Lesegerät
  • der Sicherheitscode den Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil I finden und
  • den Sicherheitscode auf der TÜV-Plakette.

Haben Sie alles erfolgreich online erledigt, erhalten Sie den Bescheid dann später per Post. 

 

Möchten Sie Ihr Auto auf einen Schrottplatz bringen, erhalten Sie einen Verwertungsnachweis. Diesen müssen Sie dann mit zur Zulassungsstelle nehmen um Ihr Auto abzumelden. Auch die Versicherung und der Zoll werden automatisch von der Zulassungsstelle informiert. So erhalten Sie auch die zuviel gezahlten Steuern oder Versicherungsbeiträge entweder zurückgezahlt oder diese werden verrechnet, wenn Sie gleichzeitig ein neues Auto anmelden. 

Wo Sie Ihr Auto abmelden können

Früher mussten Sie Ihr Auto immer dort abmelden, wo Sie es auch angemeldet haben. Heute können Sie die Zulassungsstelle frei wählen.

 

Übrigens müssen Sie Ihr Auto nicht unbedingt persönlich abmelden. Jede Person die die erforderlich Unterlagen vorlegen kann, kann das Fahrzeug auch abmelden. Anmelden können das Auto aber nur Sie oder eine Person mit der entsprechenden Vollmacht.

 

Viele Autoverwerter kümmern sich um die Abmeldung Ihres Autos. Und dies geschieht meist sogar kostenlos. Möchten Sie Ihr Auto also verschrotten lassen, dann sollten Sie diesen kostenlosen Service auch nutzen. Sie ersparen sich lange Wartezeiten und auch noch die Gebühr für eine Abmeldung. Einfacher kann es wirklich nicht sein. Und vielleicht erhalten Sie ja sogar von dem Verwerter noch ein paar Euro für Ihr altes Fahrzeug. Fragen Sie einfach nach.