Interessante Gesetze für Autofahrer

Dass es im Straßenverkehr nicht immer einfach zugeht wissen Sie ja. Und auch die Straßenverkehrsordnung ist nicht immer ganz leicht zu durchschauen, weshalb manchmal die Gerichte bemüht werden müssen. Einige Entscheidungen die durchaus überraschend sind, möchten wir Ihnen einmal vorstellen.

Bei einem Unfall können Sie übrigens den noch im Tank befindlichen Sprit bei der Versicherung geltend machen. Als Privatperson kann Ihnen laut Gericht nicht zugemutet werden, dass Sie den Tank abpumpen. Beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Begutachtung, sollten Sie ihn darauf hinweisen.

 

Auf Parkplätzen gilt in der Regel nicht die rechts vor links Ordnung. Denn hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Sie müssen so langsam fahren, dass Sie jederzeit bremsen könnten. Bei einem Unfall auf einem Parkplatz könnte dies also zur Folge haben, dass beide Fahrer Schuld haben. 

 

Auch wenn Sie das Smartphone zur Navigation nutzen gilt, dass Sie dieses während der Fahrt nicht bedienen dürfen. Denn hier zählt es nicht als Navigationsgerät, sondern als Smartphone. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie es als Navi nutzen. Werden Sie erwischt müssen Sie mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.

 

Blitzerfotos verjähren auch. In einem besonderen Fall benötigte die Behörde vier Monate um den Fahrer eines Firmenwagens festzustellen, der wegen überhöhter Geschwindigkeit von einem Starenkasten geblitzt wurde. Das Gericht entschied in diesem Fall, dass der Anspruch juristisch verjährt war, da dieser innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden muss. 

 

Wenn Sie betrunken Auto fahren und dabei erwischt werden, müssen Sie natürlich mit Konsequenzen rechnen. Der Beifahrer kann aber auch in Haftung genommen werden. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Beifahrer wissentlich in das Auto eines Betrunkenen einsteigt und dann ein Unfall verursacht wird. Dann muss dieser nämlich auch für einen Teil des Schadens aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Beifahrer selbst unter Alkoholeinfluss steht. Auch als Beifahrer handelt man so fahrlässig.

 

Rote Ampeln sollten Sie normalerweise auch nicht über eine Tankstelle überfahren. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Fahren Sie vor einer roten Ampel links über eine Tankstelle, und dann auch wieder links auf die kreuzende Straße ab, ist dies erlaubt, da die Ampelschaltung nur für geradeausfahrende Fahrzeuge relevant ist. Klingt kompliziert? Ist es auch!

 

Wenn jemand auf einem Behindertenparkplatz parkt und dazu nicht berechtigt ist, darf er auch als Parkplatzschwein bezeichnet werden. Denn der Hinweis auf das egoistische Verhalten ist in diesem Fall keine Beleidigung. Hüten Sie sich aber vor der Aussage blödes Schwein. Denn dies kann Ihnen eine Strafe in Höhe von 500 Euro einbringen.